Frequenzen Versteigerung

Die Bundesnetzagentur hat 2010 die größte Frequenzauktion in der Geschichte der Bundesrepublik ausgerichtet. Das Frequenzpaket, das dabei versteigert wurde, war noch größer, als bei der UMTS-Auktion im Jahr 2000. Im April 2010 wurden Frequenzen aus dem Spektrum von 790-862 MHz und neue UMTS-Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 1,8 bis 2,6 GHz versteigert. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf ein 60 MHz breites Spektrum im Bereich um 800 MHz gelegt – der so genannten Digitalen Dividende. Die Digitale Dividende bezeichnet Frequenzbereiche, die durch die Digitalisierung des Rundfunks freigeworden sind. Jene Rundfunkfrequenzen haben besonders gute Ausbreitungseigenschaften, sodass sie sich für mobile Breitbandanschlüsse in ländlichen Gegenden bestens eignen. Das bedeutet für die Netzbetreiber weniger Antennen und Infrastrukturkosten.

Bisher wurde jener Bereich hauptsächlich von Rundfunksendern belegt, doch nun soll das Frequenzspektrum um 800 MHz dafür genutzt werden, um eine mobile Breitbandanbindung flächendeckend zu erlangen.

Klagen für mehr Fairness

Noch bevor die ersten Frequenzen unter dem Hammer kommen konnten, gab es Schwierigkeiten. Einige Mobilfunkbetreiber hatten schon im Vorfeld das Vorhaben der Bundesnetzagentur kritisiert. O2 und E-Plus haben eine Neuverteilung der bereits vergebenen Mobilfunkfrequenzen beantragt, damit gleiche Voraussetzungen für alle Anbieter geschaffen werden. Darüber hinaus forderten sie eine Beschränkung der Bietrechte für die Marktführer, die bereits einen erheblichen Teil im begehrten Spektrum unter 1 GHz besitzen.  Die Bundesnetzagentur hat daraufhin reagiert und die Bietrechte der großen Mobilfunkanbieter beschränkt. So durften T-Mobile und Vodafone maximal für je 20 MHz aus dem begehrten Spektrum von 60 MHz bieten. O2 und E-Plus durften hingegen für drei Blöcke bieten. Die kleinen Versorger hatten somit die Chance, je 30 MHz zu ersteigern. Doch zufrieden geben sich die kleinen Netzbetreiber damit nicht und hatten Klage eingereicht, aufgrund befürchteter Benachteiligung im Wettbewerb.  Das von der Bundesnetzagentur festgelegte Verfahren zur Versteigerung verstoße nach Ansichten von O2 und E-Plus gegen geltendes Recht. Ein Erreichen des Ziels – die flächendeckende Versorgung von Breitband-Internet – kann so nicht erreicht werden, argumentieren die kleinen Netzanbieter. Denn O2 und E-Plus sehen sich gegenüber der übermächtigen Konkurrenz T-Mobile und Vodafone im Nachtteil.  Doch auch die strikten Regeln, die an die Ersteigerung der Frequenzen geknüpft sind, sorgen für scharfe Kritik. Mit der Ersteigerung der Frequenzen bindet die Bundesnetzagentur die Netzanbieter an die Ausbauverpflichtung der so genanten „weißen Flecken“ – jene Regionen, die bisher noch nicht mit Breitband-Internet versorgt sind. Die Betreiber sind somit angehalten, zunächst Gemeinden mit höchstens 20.000 Einwohnern zu versorgen. Erst wenn 90 Prozent dieser Kommunen mit Breitband-Internet ausgestattet sind, dürfen die Unternehmen die nächste Stufe (bis 50.000 Einwohner) beschreiten.